Zusammensetzung
Die Naturschutzkommission besteht aus zwei MItgliedern des Gemeinderates sowie drei durch den Gemeinderat gewählten Mitgliedern.
Aufgaben
-
Die Naturschutzkommission ist zuständig für die Beaufsichtigung der Belange des Natur- und Landschaftschutzes gemäss den kommunalen Erlassen sowie der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung, soweit die Gemeinde dafür zuständig ist
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Für den Erlass besonderer Anordnungen, Strafanordnungen und -massnahmen, Beseitigungsanordnungen, Schutzmassnahmen usw. stellt die Naturschutzkommission an den Gemeinderat den entsprechenden Antrag
Zuständig
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Präsident
Vizepräsidentin
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vakant
Antoine Schuler
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Mitglieder
Sekretariat
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Felix Brandt
Förster, Jordil Patrick
Hans-Peter Pfister
Markus Inderbitzin
Ernst Bühler, Gemeindeschreiber a.i.
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Zusammensetzung
Die Naturschutzkommission besteht aus zwei MItgliedern des Gemeinderates sowie drei durch den Gemeinderat gewählten Mitgliedern.
Aufgaben
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Die Naturschutzkommission ist zuständig für die Beaufsichtigung der Belange des Natur- und Landschaftschutzes gemäss den kommunalen Erlassen sowie der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung, soweit die Gemeinde dafür zuständig ist
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Für den Erlass besonderer Anordnungen, Strafanordnungen und -massnahmen, Beseitigungsanordnungen, Schutzmassnahmen usw. stellt die Naturschutzkommission an den Gemeinderat den entsprechenden Antrag
Zuständig
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Präsident
Vizepräsidentin
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vakant
Antoine Schuler
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Mitglieder
Sekretariat
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Felix Brandt
Förster, Jordil Patrick
Hans-Peter Pfister
Markus Inderbitzin
Ernst Bühler, Gemeindeschreiber a.i.
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