Zusammensetzung
Die RPK besteht mit Einschluss der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus fünf Mitgliedern.
Die Präsidentin oder der Präsident und die Mitglieder werden an der Urne gewählt.
Im Übrigen konstituiert sie sich selbst.
Aufgaben
- Die RPK prüft alle Anträge an die Gemeindeversammlung und an die Urne von finanzieller Tragweite und erstattet dazu Bericht. Insbesondere sind dies der Voranschlag, die Jahresrechnung und Ausgabenbeschlüsse.
- Die RPK behandelt die ihr unterbreiteten Geschäfte in der Regel innert 30 Tagen. Für die Behandlung von Voranschlag und Jahresrechnung gelten die Fristen der Verordnung über den Gemeindehaushalt.
- Die RPK lässt ihren Bericht und Antrag spätestens 15 Tage vor der Gemeindeversammlung oder - bei Abstimmung an der Urne - spätestens 40 Tage vor dem Abstimmungstermin der antragestellenden Behörde und der Gemeinderatskanzlei zugehen.
Zuständig
| Präsident |
Daniel Kohler |
| Mitglieder |
Doris Buchmann-Oetiker |
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Helene Marty |
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Monika Pfister-Frank |
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Urs Schilling |