Gemeinderatssitzungen
In der Regel finden alle zwei Wochen (ausgenommen Ferienzeit) ordentliche Sitzungen des Gemeinderates statt.
Mitteilungen und Beschlüsse
Die Mitteilung allgemein verbindlicher Beschlüsse erfolgt durch Veröffentlichung in den amtlichen
Publikationsorganen unter Bekanntgabe des Rechtsmittels (§68a Gemeindegesetz)
Die Mitteilung der übrigen Beschlüsse erfolgt durch Zustellung eines Protokollauszuges oder einer separaten Zuschrift an die Betroffenen. Die Beschlüsse und Verfügung, von denen Dritte in ihren Rechten betroffen werden, sind mit einer Rechtsmittelbelehrung unter Angabe des Rechtsmittels, der Rechtsmittelfrist
und der Formvorschriften zu versehen.
|