Umzug innerhalb Gemeinde
Personen, die innerhalb von Schönenberg umziehen, haben dies innert 8 Tagen zu melden.
Ausländer und Ausländerinnen haben sich für die Adressänderung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.
Ein- und Auszugsanzeigen für Vermieter
Vermieter, Logisgeber und Haushaltvorstände haben jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung innert 8 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Diese Mitteilung wird zur Aufforderung der ein- oder ausziehenden Person benötigt, sich an-, ab- oder umzumelden, wenn dies durch die betroffene Person nicht von sich selber aus geschieht.
|