Umzug innerhalb Gemeinde
Personen, die innerhalb von Schönenberg umziehen, haben dies innert 14 Tagen zu melden.
Ausländer und Ausländerinnen haben sich für die Adressänderung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.
Ein- und Auszugsanzeigen für Vermieter
Vermieter, Logisgeber und Haushaltvorstände haben jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Diese Mitteilung wird zur Aufforderung der ein- oder ausziehenden Person benötigt, sich an-, ab- oder umzumelden, wenn dies durch die betroffene Person nicht von sich selber aus geschieht.
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