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Pass / identitätskarte

Identitätskarte

Die Identitätskarte können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung ist mit einer Zustellungsfrist von ungefähr 10 Arbeitstagen zu rechnen, bis Sie den neuen Ausweis mit eingeschriebener Post direkt zugestellt erhalten oder am Schalter der Einwohnerdienste abholen können.

Für den Antrag sind mitzubringen:

 

  • aktuelles Passfoto (gute Qualität)
  • Identitätsausweis (alte Identitätskarte/Reisepass)
  • Gebühr für den Ausweis
  • Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtsschein für Kinder, welche noch nie einen Ausweis beantragten

 

Ein Ausweisverlust ist der Polizei zu melden. Für die Beantragung eines neuen Ausweises ist die polizeiliche Verlustanzeige mitzubringen.

 

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.

 

  Gültigkeit  Gebühren
Kinder 5 Jahre Fr. 35.00
Erwachsene 10 Jahre Fr. 70.00

 

Das Einschreibe-Porto von Fr. 5.00 pro Person und Ausweis ist in der Gebühr enthalten.

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen.  

 

 

Pass und Kombi (Pass und Identitätskarte zusammen)

Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch

(Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet www.schweizerpass.ch zu beantragen.

Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.


Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es kann auch eine digitale Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes entspricht.

 

Passverlängerungen sind nicht möglich. Kindereinträge sind ebenfalls nicht mehr möglich. Jede Person kann ab Geburt einen eigenen Pass beantragen (gilt auch für die Identitätskarte).

 

Passbüro Zürich
Sihlquai 253, 8005 Zürich
Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.

Tel: 043 259 73 73 Fax: 043 259 73 74
E-Mail: passbuero@ds.zh.ch Web: www.schweizerpass.ch


 

Gebühren

Pass 

Kombi

Kinder Fr.   65.00 Fr.   73.00
Erwachsene Fr. 145.00 Fr. 153.00

 

Das Einschreibe-Porto von Fr. 5.00 pro Person und Ausweis ist in der Gebühr enthalten.

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen.


 

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Weiter Informationen erhalten Sie beim kantonalen Passbüro.

 

Gültigkeit 12 Monate/1 Reise
Gebühr Fr. 100.00

 

 

Gültigkeit der alten Pässe (Generation 03 und 06)

Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten (z.B. in oder durch die USA (Transit)) gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw. das Ausstelldatum der Pässe.

 

Identitätskarte

Die Identitätskarte können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung ist mit einer Zustellungsfrist von ungefähr 10 Arbeitstagen zu rechnen, bis Sie den neuen Ausweis mit eingeschriebener Post direkt zugestellt erhalten oder am Schalter der Einwohnerdienste abholen können.

Für den Antrag sind mitzubringen:

 

  • aktuelles Passfoto (gute Qualität)
  • Identitätsausweis (alte Identitätskarte/Reisepass)
  • Gebühr für den Ausweis
  • Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtsschein für Kinder, welche noch nie einen Ausweis beantragten

 

Ein Ausweisverlust ist der Polizei zu melden. Für die Beantragung eines neuen Ausweises ist die polizeiliche Verlustanzeige mitzubringen.

 

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.

 

  Gültigkeit  Gebühren
Kinder 5 Jahre Fr. 35.00
Erwachsene 10 Jahre Fr. 70.00

 

Das Einschreibe-Porto von Fr. 5.00 pro Person und Ausweis ist in der Gebühr enthalten.

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen.  

 

 

Pass und Kombi (Pass und Identitätskarte zusammen)

Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch

(Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet www.schweizerpass.ch zu beantragen.

Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.


Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es kann auch eine digitale Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes entspricht.

 

Passverlängerungen sind nicht möglich. Kindereinträge sind ebenfalls nicht mehr möglich. Jede Person kann ab Geburt einen eigenen Pass beantragen (gilt auch für die Identitätskarte).

 

Passbüro Zürich
Sihlquai 253, 8005 Zürich
Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.

Tel: 043 259 73 73 Fax: 043 259 73 74
E-Mail: passbuero@ds.zh.ch Web: www.schweizerpass.ch


 

Gebühren

Pass 

Kombi

Kinder Fr.   65.00 Fr.   73.00
Erwachsene Fr. 145.00 Fr. 153.00

 

Das Einschreibe-Porto von Fr. 5.00 pro Person und Ausweis ist in der Gebühr enthalten.

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen.


 

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Weiter Informationen erhalten Sie beim kantonalen Passbüro.

 

Gültigkeit 12 Monate/1 Reise
Gebühr Fr. 100.00

 

 

Gültigkeit der alten Pässe (Generation 03 und 06)

Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten (z.B. in oder durch die USA (Transit)) gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw. das Ausstelldatum der Pässe.

 

Mitarbeitende
Fuchs Andrea Leiterin Einwohnerdienste, Sachbearbeiterin Finanzen + Steuern
Gyr Tanja Sachbearbeiterin Einwohnerdienst, Friedhofvorsteherin, Sachbearbeiterin Soziales
Kontakt

Gemeinde Schönenberg

Einwohnerdienste

Kirchrain 2

Postfach 67

8824 Schönenberg ZH

 

Tel.

044 788 90 60

Fax

044 788 90 69

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Mo.

08.00 - 11.30

13.30 - 18.30

Di. - Do.

08.00 - 11.30

13.30 - 16.00

Fr.

08.00 - 11.30

 

 

Gemeinde Schönenberg

Einwohnerdienste

Kirchrain 2

Postfach 67

8824 Schönenberg ZH

 

Tel.

044 788 90 60

Fax

044 788 90 69

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Mo.

08.00 - 11.30

13.30 - 18.30

Di. - Do.

08.00 - 11.30

13.30 - 16.00

Fr.

08.00 - 11.30