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Friedensrichter Christian Schulthess  

Als Sühnebeamter ist der Friedensrichter zuständig für folgende Klagen bzw. Anklagen:

  • Forderungen finanzieller Art 
  • Vaterschaftsklagen
  • Erbteilungen
  • Nachbarrechtliche Klagen
  • Arbeitsrechtliche Klagen
  • Ehrverletzungsklagen
  • Pfandrechte und Bauhandwerkerpfandrechte
 

Diese Verfahren können durch Vergleich, Klagerückzug oder Klageanerkennung erledigt werden. Die Parteien erhalten eine schriftliche Verfügung.
Kommt keine Einigung zustande, stellt der Friedensrichter die Weisung zuhanden des Gerichts aus.

 

Seit dem 1. Januar 2011 ist die neue ZPO (Zivilprozessordung) und das GOG (Gerichtsorganisationsgesetz) in Kraft.
Die Kompetenz des Friedensrichter ist somit von Fr. 500.00 auf Fr. 2'000.00 angestiegen und er hat neu die Möglichkeit bis zu Fr. 5'000.00 eine Urteilsvorschlag zu schreiben.
 

Öffnungszeiten

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
 

 

 

 

Friedensrichter Christian Schulthess  

Als Sühnebeamter ist der Friedensrichter zuständig für folgende Klagen bzw. Anklagen:

  • Forderungen finanzieller Art 
  • Vaterschaftsklagen
  • Erbteilungen
  • Nachbarrechtliche Klagen
  • Arbeitsrechtliche Klagen
  • Ehrverletzungsklagen
  • Pfandrechte und Bauhandwerkerpfandrechte
 

Diese Verfahren können durch Vergleich, Klagerückzug oder Klageanerkennung erledigt werden. Die Parteien erhalten eine schriftliche Verfügung.
Kommt keine Einigung zustande, stellt der Friedensrichter die Weisung zuhanden des Gerichts aus.

 

Seit dem 1. Januar 2011 ist die neue ZPO (Zivilprozessordung) und das GOG (Gerichtsorganisationsgesetz) in Kraft.
Die Kompetenz des Friedensrichter ist somit von Fr. 500.00 auf Fr. 2'000.00 angestiegen und er hat neu die Möglichkeit bis zu Fr. 5'000.00 eine Urteilsvorschlag zu schreiben.
 

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Friedensrichter

Christian Schulthess

Egg 12

8824 Schönenberg ZH

 

Tel. 044 686 13 00

E-Mail

Christian Schulthess

Egg 12

8824 Schönenberg ZH

 

Tel. 044 686 13 00

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