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Als Sühnebeamter ist der Friedensrichter zuständig für folgende Klagen bzw. Anklagen:
- Forderungen finanzieller Art
- strittige Scheidungs- und Trennungsklagen
- Vaterschaftsklagen
- Erbteilungen
- Nachbarrechtliche Klagen
- Arbeitsrechtliche Klagen
- Ehrverletzungsklagen
- Pfandrechte und Bauhandwerkerpfandrechte
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