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Seit dem 1. Januar 2011 ist die neue ZPO (Zivilprozessordung) und das GOG (Gerichtsorganisationsgesetz) in Kraft.
Die Kompetenz des Friedensrichter ist somit von Fr. 500.00 auf Fr. 2'000.00 angestiegen und er hat neu die Möglichkeit bis zu Fr. 5'000.00 eine Urteilsvorschlag zu schreiben.
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