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Todesfall
Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde durch die zuständige Spital-, Alters- oder Krankenheimverwaltung oder durch die Angehörigen zu melden. Es ist dafür die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung zu verwenden.
Bestattungsregelung
Die Anmeldung auf dem Bestattungsamt für verstorbene Einwohnerinnen und Einwohner sollte persönlich durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte) oder eine bevollmächtigte Person erfolgen. Für die Regelung der Bestattung bringen sie bitte, soweit vorhanden, folgende Dokumente mit:
- ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben)
- Schriftenempfangsschein
- Familienbüchlein oder Familienausweis Zivilstandskreis Wädenswil
Für verstorbene ausländische Staatsangehörige ist mitzubringen:
- ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben)
- Zivilstandspapiere (Geburtsschein mit Elternnamen, Nachweis über den aktuellen Zivilstand, Schriftenempfangsschein, Ausländerausweis, Reisepass)
- Familienbüchlein / Familienausweis (wenn vorhanden)
Beim Gespräch auf dem Bestattungsamt werden verbindlich festgelegt:
- Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
- Überführung (Transport zum Friedhof Wädenswil oder zum Krematorium)
- Termin der Beisetzung und der Abdankung (in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer)
- Grabstätte
- Kontaktadresse (Erbenvertreter)
Bestattungswunsch
Ein Bestattungswunsch kann bereits zu Lebzeiten schriftlich formuliert und beim Bestattungsamt deponiert werden. Sinnvollerweise sind die nächsten Angehörigen über das Vorhandensein eines Bestattungswunsches in Kenntnis zu setzen. Ein Bestattungswunsch kann jederzeit persönlich oder schriftlich widerrufen werden.
Möglicher Inhalt:
- Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
- Grabstätte (Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Namensnennung, Grab des vorverstorbenen Ehegatten, anderweitige Verwendung der Asche durch die Angehörigen etc.) Weitere Infos hier
- Abdankungsart (Kirche, engster Familienkreis etc.)
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