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Die amtliche Pilzkontrolle der Gemeinden Hütten, Richterswil und Schönenberg wird besorgt durch
Pilzkontrolleur
Hugo F. Ritter, Schulhaus Feld II, Feldstrasse 9, 8805 Richterswil, Hobelraum
Dauer:
- 1. September 2010 bis 27. Oktober 2010
Kontrollzeiten:
- Montag und Mittwoch von je 18.00 - 19.00 Uhr
- ausserhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Voranmeldung bei begründeten Ausnahmefällen
Reinigung, Sortierung
Die Pilze sind der Kontrollstelle gereinigt und nach Arten sortiert in Körben oder kleinen Harassen vorzulegen. Pilze in Tragtaschen oder Säcken aus Plastik oder Papier werden nicht kontrolliert.
Pilzkontrollschein
Zum Verkauf freigegebene Pilze müssen von einem Pilzkontrollschein, der eine Nummer, das Datum, den Namen des Verkäufers, die Pilzart und die Menge enthält, begleitet sein. Die Kontrollscheine sind höchstens 24 Stunden gültig.
Pilzschutz im Kanton Zürich:
Vom 1. bis 10. Tag jeden Monat ist das Pilzsammeln verboten. Vom 11. Tag bis Ende Monat darf pro Person im Tag maximal 1 kg Pilze gesammelt werden.
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