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pilzkontrolle

Die amtliche Pilzkontrolle der Gemeinden Hütten, Richterswil und Schönenberg wird besorgt durch
    
Pilzkontrolleur

Hugo F. Ritter, Schulhaus Feld II, Feldstrasse 9, 8805 Richterswil, Hobelraum

  • Natel 079 296 18 22

 

Dauer:

  • 1. September 2010 bis 27. Oktober 2010

 

Kontrollzeiten:

  • Montag und Mittwoch von je 18.00 - 19.00 Uhr
  • ausserhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Voranmeldung bei begründeten Ausnahmefällen

 

       
Reinigung, Sortierung
Die Pilze sind der Kontrollstelle gereinigt und nach Arten sortiert in Körben oder kleinen Harassen vorzulegen. Pilze in Tragtaschen oder Säcken aus Plastik oder Papier werden nicht kontrolliert.

Pilzkontrollschein
Zum Verkauf freigegebene Pilze müssen von einem Pilzkontrollschein, der eine Nummer, das Datum, den Namen des Verkäufers, die Pilzart und die Menge enthält, begleitet sein. Die Kontrollscheine sind höchstens 24 Stunden gültig.

Pilzschutz im Kanton Zürich:
Vom 1. bis 10. Tag jeden Monat ist das Pilzsammeln verboten. Vom 11. Tag bis Ende Monat darf pro Person im Tag maximal 1 kg Pilze gesammelt werden.

 

 

Die amtliche Pilzkontrolle der Gemeinden Hütten, Richterswil und Schönenberg wird besorgt durch
    
Pilzkontrolleur

Hugo F. Ritter, Schulhaus Feld II, Feldstrasse 9, 8805 Richterswil, Hobelraum

  • Natel 079 296 18 22

 

Dauer:

  • 1. September 2010 bis 27. Oktober 2010

 

Kontrollzeiten:

  • Montag und Mittwoch von je 18.00 - 19.00 Uhr
  • ausserhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Voranmeldung bei begründeten Ausnahmefällen

 

       
Reinigung, Sortierung
Die Pilze sind der Kontrollstelle gereinigt und nach Arten sortiert in Körben oder kleinen Harassen vorzulegen. Pilze in Tragtaschen oder Säcken aus Plastik oder Papier werden nicht kontrolliert.

Pilzkontrollschein
Zum Verkauf freigegebene Pilze müssen von einem Pilzkontrollschein, der eine Nummer, das Datum, den Namen des Verkäufers, die Pilzart und die Menge enthält, begleitet sein. Die Kontrollscheine sind höchstens 24 Stunden gültig.

Pilzschutz im Kanton Zürich:
Vom 1. bis 10. Tag jeden Monat ist das Pilzsammeln verboten. Vom 11. Tag bis Ende Monat darf pro Person im Tag maximal 1 kg Pilze gesammelt werden.

 

 

Kontakt

Gemeinde Schönenberg

Gesundheit

Kirchrain 2

Postfach 67

8824 Schönenberg ZH

 

Tel.

044 788 90 65

Fax

044 788 90 69

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Mo.

08.00 - 11.30

13.30 - 18.30

Di. - Do.

08.00 - 11.30

13.30 - 16.00

Fr.

08.00 - 11.30

 

 

Gemeinde Schönenberg

Gesundheit

Kirchrain 2

Postfach 67

8824 Schönenberg ZH

 

Tel.

044 788 90 65

Fax

044 788 90 69

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Öffnungszeiten

Mo.

08.00 - 11.30

13.30 - 18.30

Di. - Do.

08.00 - 11.30

13.30 - 16.00

Fr.

08.00 - 11.30