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Wahlbüro

Ausübung Stimmrecht

 

   
Persönlich
  • an der Urne oder vorzeitig auf der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten.

 

Stellvertretung

  • Jede stimmberechtigte Person darf zwei beliebige andere Personen an der Urne vertreten (d.h. der Stimm- und Wahlzettel an der Urne einwerfen. Es ist nicht erforderlich, dass die Personen im gleichen Haushalt leben.
  • Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben.
  • Die stellvertretende Person muss nebst dem eigenen auch den/die anderen Stimmrechtsausweis(e) abgeben.
  • Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten
 

Brieflich

 

Die briefliche Stimmabgabe wird ausgeübt durch Rücksendung des Stimmmaterials wie folgt:

  • ausgefüllte Stimm-/Wahlzettel in ein neutrales „Stimmzettel-Kuvert“ einlegen;
  • zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert legen oder ein mit dem Vermerk „Briefliche Stimmabgabe“ versehenes, neutrales Rücksende-Kuvert legen.
  • Für jede stimmberechtigte Person ist ein eigenes Kuvert zu verwenden.
  • Das Kuvert muss bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.

 

Die Briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn: 

  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
  • der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft.
 

Urnenöffnungszeiten

Gemeindehaus

 

 

Sonntag 9.30 - 11.00 Uhr

 

 

Auszähldienst

  • Der Auszähldienst beginnt jeweils am Sonntag der Abstimmung um 11.00 Uhr im Gemeindehaus oder bei umfangreicheren Abstimmungen und Wahlen im Mehrzweckgebäude Dorfhuus.
  • Die Resultate der Gemeinde Schönenberg sind nach Abschluss der Auszählarbeiten auf den Seite NEWS - ABSTIMMUNGEN UND WAHLEN ersichtlich.

 

Ausübung Stimmrecht

 

   
Persönlich
  • an der Urne oder vorzeitig auf der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten.

 

Stellvertretung

  • Jede stimmberechtigte Person darf zwei beliebige andere Personen an der Urne vertreten (d.h. der Stimm- und Wahlzettel an der Urne einwerfen. Es ist nicht erforderlich, dass die Personen im gleichen Haushalt leben.
  • Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben.
  • Die stellvertretende Person muss nebst dem eigenen auch den/die anderen Stimmrechtsausweis(e) abgeben.
  • Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten
 

Brieflich

 

Die briefliche Stimmabgabe wird ausgeübt durch Rücksendung des Stimmmaterials wie folgt:

  • ausgefüllte Stimm-/Wahlzettel in ein neutrales „Stimmzettel-Kuvert“ einlegen;
  • zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert legen oder ein mit dem Vermerk „Briefliche Stimmabgabe“ versehenes, neutrales Rücksende-Kuvert legen.
  • Für jede stimmberechtigte Person ist ein eigenes Kuvert zu verwenden.
  • Das Kuvert muss bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.

 

Die Briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn: 

  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
  • der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft.
 

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Gemeindehaus

 

 

Sonntag 9.30 - 11.00 Uhr

 

 

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  • Der Auszähldienst beginnt jeweils am Sonntag der Abstimmung um 11.00 Uhr im Gemeindehaus oder bei umfangreicheren Abstimmungen und Wahlen im Mehrzweckgebäude Dorfhuus.
  • Die Resultate der Gemeinde Schönenberg sind nach Abschluss der Auszählarbeiten auf den Seite NEWS - ABSTIMMUNGEN UND WAHLEN ersichtlich.

 

Mitarbeitende
Kontakt

Gemeinde Schönenberg

Präsidiales

Kirchrain 2

Postfach 67

8824 Schönenberg ZH

 

Tel.

044 788 90 60

Fax

044 788 90 69

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Mo.

08.00 - 11.30

13.30 - 18.30

Di. - Do.

08.00 - 11.30

13.30 - 16.00

Fr.

08.00 - 11.30

 

 

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