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hundeKontrolle

 

Für jeden in Schönenberg gehaltenen Hund hat der Halter Hundesteuer zu entrichten. So steht es im Gesetz. Wie und wo man dies tun muss, erfahren Sie hier!

   

 

Wann ist die Hundesteuer fällig?

 
Die bisherigen Hundehalter erhalten im Januar eine Rechnung für die Hundeverabgabung. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen, bzw. Sie melden uns, wenn die Rechnung nicht stimmt oder Sie keinen Hund mehr haben.

Neuanmeldungen können Sie während den Schalteröffnungszeiten bei dem Einwohnerdienst oder im Online-Schalter vornehmen.
 

Die Hundesteuer beträgt   Fr. 120.--
 

Achtung: Ab 1. April werden Mahnkosten erhoben! (+Fr.20.-- zusätzlich)

     
Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, deren Hunde der Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können.

 

Für jeden in Schönenberg gehaltenen Hund hat der Halter Hundesteuer zu entrichten. So steht es im Gesetz. Wie und wo man dies tun muss, erfahren Sie hier!

   

 

Wann ist die Hundesteuer fällig?

 
Die bisherigen Hundehalter erhalten im Januar eine Rechnung für die Hundeverabgabung. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen, bzw. Sie melden uns, wenn die Rechnung nicht stimmt oder Sie keinen Hund mehr haben.

Neuanmeldungen können Sie während den Schalteröffnungszeiten bei dem Einwohnerdienst oder im Online-Schalter vornehmen.
 

Die Hundesteuer beträgt   Fr. 120.--
 

Achtung: Ab 1. April werden Mahnkosten erhoben! (+Fr.20.-- zusätzlich)

     
Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, deren Hunde der Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können.

Mitarbeitende
Gyr Tanja Sachbearbeiterin Einwohnerdienst, Friedhofvorsteherin, Sachbearbeiterin Soziales
Kontakt

Gemeinde Schönenberg

Tanja Gyr

Kirchrain 2

Postfach 67

8824 Schönenberg ZH

 

Tel.

044 788 90 65

Fax

044 788 90 69

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Mo.

08.00 - 11.30

13.30 - 18.30

Di. - Do.

08.00 - 11.30

13.30 - 16.00

Fr.

08.00 - 11.30

 

 

Gemeinde Schönenberg

Tanja Gyr

Kirchrain 2

Postfach 67

8824 Schönenberg ZH

 

Tel.

044 788 90 65

Fax

044 788 90 69

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Öffnungszeiten

Mo.

08.00 - 11.30

13.30 - 18.30

Di. - Do.

08.00 - 11.30

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Fr.

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