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Zivilstandskreis Wädenswil

Die Stadt Wädenswil bildet zusammen mit den Gemeinden Hütten, Richterswil und Schönenberg einen Zivilstandskreis mit Sitz in Wädenswil.  Zivilstandsamt Wädenswil

 

               

Trauungen

Für die Vorbereitung der Eheschliessung haben sich die Brautleute frühzeitig beim Zivilstandsamt zu melden. Eine Trauung kann erst stattfinden, wenn alle gesetzlich verlangten Ehevoraussetzungen erfüllt sind und das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen worden ist. (Eine kirchliche Trauung darf erst nach der Ziviltrauung erfolgen.)

 

Geburten

Die Geburt eines Kindes ist innert drei Tagen beim Zivilstandsamt am Ereignisort anzuzeigen. Bei einer Geburt im Spital übernimmt in den meisten Fällen dessen Verwaltung die Anzeige beim zuständigen Zivilstandsamt. Der Ereignisort respektive das Zivilstandsamt ist bei der Gemeinde, in deren Gemeindegebiet die Geburt erfolgt ist.

 

Todesfälle

Jeder Todesfall ist von den nächsten Angehörigen innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt der Gemeinde, wo sich der Todesfall ereignet hat, zu melden. Aussergewöhnliche Todesfälle als Folge eines Unfalles usw. sind in jedem Falle sofort der Polizei zu melden. 

Informationen

Zivilstandsamt Wädenswi

Florhofstrasse 6

Postfach 650

8820 Wädenswil ZH

 

Tel.

044 789 72 29

Fax

044 789 72 33

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Mo.

08.00 - 12.00

14.00 - 18.00

Di. - Fr.

08.00 - 12.00

14.00 - 16.30