Die Stadt Wädenswil bildet zusammen mit den Gemeinden Hütten, Richterswil und Schönenberg einen Zivilstandskreis mit Sitz in Wädenswil. Zivilstandsamt Wädenswil
Trauungen
Für die Vorbereitung der Eheschliessung haben sich die Brautleute frühzeitig beim Zivilstandsamt zu melden. Eine Trauung kann erst stattfinden, wenn alle gesetzlich verlangten Ehevoraussetzungen erfüllt sind und das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen worden ist. (Eine kirchliche Trauung darf erst nach der Ziviltrauung erfolgen.)
Geburten
Die Geburt eines Kindes ist innert drei Tagen beim Zivilstandsamt am Ereignisort anzuzeigen. Bei einer Geburt im Spital übernimmt in den meisten Fällen dessen Verwaltung die Anzeige beim zuständigen Zivilstandsamt. Der Ereignisort respektive das Zivilstandsamt ist bei der Gemeinde, in deren Gemeindegebiet die Geburt erfolgt ist.
Todesfälle
Jeder Todesfall ist von den nächsten Angehörigen innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt der Gemeinde, wo sich der Todesfall ereignet hat, zu melden. Aussergewöhnliche Todesfälle als Folge eines Unfalles usw. sind in jedem Falle sofort der Polizei zu melden.