Zusatzleistungen AHV / IV
Unsere Dienstleistungen
- Bearbeitung von Neugesuchen
- Überarbeitung und Überprüfung von laufenden Fällen
- Erstellen von Monats- und Quartalsabrechnungen
- Einforderung Kantons- und Bundesbeiträge
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Anspruch
- Anspruch auf Zusatzleistungen kann Personen eingeräumt werden, welche:
- Bezüger einer AHV- oder IV-Rente
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung oder
- mind. 6 Monate Bezüger von IV-Taggeldern sind
- Zudem müssen sie sich in der Schweiz aufhalten und das Schweizer Bürgerrecht besitzen
- der als Ausländer, Staatenlose, Flüchtlinge während einer bestimmten Zeit (Karenzfrist) ununterbrochen in der Schweiz gewohnt haben.
Mitarbeitende
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Schnieper Andrea
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Leiterin Einwohnerdienste, Sachbearbeiterin Soziales, Sachbearbeiterin Finanzen + Steuern
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