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Abmeldung / Wegzug

Personen, die aus Schönenberg ZH wegziehen, haben sich innert 8 Tagen abzumelden.

 

Zuzüglich zu den unten gemachten Angaben wollen Sie uns bitte zukommen lassen: Schriftenempfangsschein Dienstbüchlein / Zivilschutzbüchlein (für meldepflichtige Personen) Sobald wir im Besitz aller notwendigen Unterlagen sind, werden wir Sie abmelden und den Heimatschein gegen Rechnung (Fr. 25.- Gebühr für schriftliche Abmeldung an Sie) oder den Heimatausweis an die Adresse der Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes senden.

 

Bei Wegzug ins Ausland ist die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle notwendig.

 

Ausländer und Ausländerinnen haben sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abzumelden.

 

Bitte füllen Sie folgendes Formular sorgfältig aus. Die rot hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen.

 

  




























senden      
Informationen

Gemeinde Schönenberg

Einwohnerkontrolle

Postfach 67

8824 Schönenberg ZH

 

Tel. 044 788 90 60

Fax 044 788 90 69

E-Mail