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Adresssperre

Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an private Personen und Organisationen sperren lassen (§11 Datenschutzgesetz des Kantons Zürich).

Wenn Sie wünschen, dass Ihre persönlichen Daten im Einwohnerregister von Schönenberg mit dem Vermerk Datensperre §11 DSG versehen werden, können Sie dies hier beantragen.

Über die erfolgte Eingabe im Einwohnerregister erhalten Sie eine Bestätigung.

 

Bitte füllen Sie folgendes Formular sorgfältig aus. Die rot hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen.


Ich wünsche, dass meine persönlichen Daten im Einwohnerregister von Schönenberg gemäss §11 DSG für die Bekanntgabe an private Personen und Organisationen gesperrt werden.
 


















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Informationen

Gemeinde Schönenberg

Einwohnerkontrolle

Postfach 67

8824 Schönenberg ZH

 

Tel. 044 788 90 60

Fax 044 788 90 69

E-Mail