§ 11 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes, DSG § 122 des Steuergesetzes, StG
Ich beantrage eine Auskunftssperre über meine/unsere Daten im Steuerregister der politischen Gemeinde: 8824 Schönenberg ZH
Bitte füllen Sie folgendes Formular sorgfältig aus. Die rot hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen.
(Ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einreichen)
Hinweise:
Die Datensperre ist auf die Daten im Steuerregister derjenigen Gemeinde beschränkt, bei welcher ein Antrag gestellt wird. Die Datensperre hat keine Wirkung auf andere, von der gleichen Gemeinde geführte Register (Personendaten der Einwohnerkontrolle usw.).
Steuerausweise gemäss §122 des Steuergesetzes (StG) können ungeachtet einer Datensperre ausgestellt werden, sofern die Antragsteller dem Gemeindesteueramt glaubhaft dartun können, dass sie durch die Datensperre in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber dem betreffenden Steuerpflichtigen behindert werden (§11 Abs.2 lit. b des Datenschutzgesetzes).
Gemeinde Schönenberg
Steueramt
Postfach 67
8824 Schönenberg ZH
Tel. 044 788 90 63
Fax 044 788 90 69
E-Mail